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Schutzziel in der Praxis: Was Fluchtwegtüren leisten müssen

Fluchtwegtüren sind keine gewöhnlichen Türen. Sie sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden können. Ob bei einem Brand, einer Explosion oder einer Paniksituation – im Bruchteil einer Sekunde müssen sie eindeutig erkennbar, intuitiv bedienbar und zuverlässig zu öffnen sein. Damit das gelingt, braucht es klare Schutzziele, die nicht nur in Normen festgelegt sind, sondern vor allem bereits in der Planung, Ausführung und Nutzung konsequent berücksichtigt werden.

Mehr als nur ein Durchgang – Fluchtwegtüren im Alltag

Im normalen Betrieb fallen Fluchtwegtüren oft kaum auf. Sie sehen aus wie jede andere Tür im Gebäude, sind jedoch im Ernstfall der wichtigste Rettungsanker. Damit sie diese Funktion erfüllen, müssen mehrere Kriterien gleichzeitig beachtet werden: Sie dürfen nicht verstellt oder verdeckt sein, müssen auch unter Rauch, Hitze oder Stromausfall funktionieren und jederzeit einen sicheren Durchgang gewährleisten. Gerade bei grossen Personenbelegungen oder komplexen Gebäudestrukturen sind diese Anforderungen unverzichtbar.

Breite und Höhe – Dimensionierung mit Augenmass

Die Dimensionierung von Fluchtwegtüren richtet sich nach der zu erwartenden Personenbelegung. Grundsätzlich gilt: Eine lichte Türbreite von mindestens 0,90 Metern ist vorgeschrieben, Abweichungen sind nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt. In der Praxis werden die Breiten in Vielfachen von 0,60 Metern ausgeführt – also typischerweise 1,20 m, 1,80 m oder 2,40 m – um im Notfall auch eine grosse Anzahl von Menschen gleichzeitig passieren zu lassen.

Besonderheiten ergeben sich bei zweiflügeligen Türen: Wenn sie nur in eine Richtung öffnen, muss der Gehflügel mindestens 0,90 Meter breit sein, während bei Pendeltüren jeder Flügel mindestens 0,65 Meter messen muss. Auch die Höhe ist normiert: Türen müssen mindestens 2,00 Meter lichte Durchgangshöhe aufweisen, horizontale Fluchtwege sogar 2,10 Meter.

Ausnahmen für kleine Räume und spezielle Situationen

Nicht jedes Gebäude benötigt Fluchtwegtüren in voller Dimension. Für kleinere Räume mit einer maximalen Belegung von 20 Personen können reduzierte Masse zulässig sein. Auch Wohnungseingangstüren und Hauseingangstüren, die bis zu zehn Wohneinheiten erschliessen, müssen nicht zwingend in Fluchtrichtung öffnen. In Sonderfällen können sogar Schiebetüren als Fluchtwegtüren eingesetzt werden – allerdings nur, wenn sie für eine sehr geringe Personenzahl (bis sechs Personen) ausgelegt sind und die entsprechende Richtlinie dies ausdrücklich erlaubt.

Normen geben Sicherheit – und Planungssicherheit

Die Anforderungen an Fluchtwegtüren sind nicht willkürlich festgelegt, sondern in europäischen und schweizerischen Normen klar geregelt. Die EN 179 definiert beispielsweise die Anforderungen an Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stossplatte, die vor allem in Gebäuden eingesetzt werden, in denen Nutzer ortskundig sind. Für Gebäude mit grossem Publikumsverkehr, in denen Panik nicht ausgeschlossen werden kann, schreibt die EN 1125 Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange vor. Ergänzt werden diese Regelwerke durch die schweizerischen VKF Brandschutzrichtlinien und SIA-Normen, die sicherstellen, dass Fluchtwegtüren in ein gesamtheitliches Brandschutz- und Sicherheitskonzept eingebettet sind.

Fazit: Schutzziele frühzeitig mitdenken

Fluchtwegtüren leisten mehr, als nur einen Raum zu verschliessen. Sie sind Lebensretter, Orientierungshilfe und Sicherheitsbauteil in einem. Damit sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen, müssen sie von Anfang an richtig dimensioniert, geplant und eingebaut werden – unter Berücksichtigung der geltenden Normen, der Nutzung des Gebäudes und der möglichen Belastung im Ernstfall. Wer diese Schutzziele in der Praxis konsequent verfolgt, schafft Sicherheit, die im Ernstfall den entscheidenden Unterschied macht.

Infokasten: Wichtige Anforderungen an Fluchtwegtüren

Mindestmasse

  • Breite: 0,90 m (lichte Durchgangsbreite)

  • Höhe: 2,00 m (Türen) | 2,10 m (horizontale Fluchtwege)
  • Zweiflügelig: Gehflügel ≥ 0,90 m, Pendeltüren ≥ 0,65 m je Flügel

Normen &
Vorschriften

  • EN 179: Notausgangsverschlüsse (Drücker/Stossplatte) –
    für ortskundige Nutzer
  • EN 1125: Panikverschlüsse (horizontale Stange) –
    für Publikumsverkehr
  • VKF Brandschutzrichtlinien: Schweizer Vorgaben zu Rettungswegen
  • SIA-Normen: Ergänzende bauliche Anforderungen

Ausnahmen

  • Kleine Räume ≤ 20 Personen → Breite ab 0,80 m möglich
  • Wohnungseingänge & Hauseingänge ≤ 10 Wohneinheiten → Öffnungsrichtung frei
  • Schiebetüren → nur bei ≤ 6 Personen zulässig

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Portraitaufnahme von Michael Hofer, im Team – Projektleitung bei der Norma Reiden AG. Michael Hofer
Portraitaufnahme von Beat Kneubühler, im Team – Verkauf bei der Norma Reiden AG. Beat Kneubühler
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